Zuwendungen

Spenden oder Stiften?

Die Stiftung soll zu einer Stiftungsgemeinschaft, zu einer Art Stiftungsfamilie, ausgebaut werden.

Der Verein der Freunde und Förderer des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e.V. lädt Menschen ein, in der Stiftung soziale Verantwortung wahrzunehmen und bürgerschaftliches Engagement zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zum Ausdruck zu bringen durch:

  • eine Spende
  • eine Zustiftung (möglich ab 5.000,00 Euro)
  • die Errichtung eines Stiftungsfonds (möglich ab 50.000,00 Euro)
  • die Errichtung einer rechtlich unselbstständigen (treuhänderischen) Stiftung unter dem Dach der "Stiftung Kölner Herzzentrum" (möglich ab 100.000,00 Euro) und/oder
  • durch Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis
  • durch ein Stiftungsdarlehen (möglich ab 20.000,00 Euro).

(Zu-)Stiftung und Spende unterscheiden sich in ihrer Wirkung beim Empfänger. Wer vor der Frage "Stiften oder Spenden" steht, erhält hier Entscheidungshilfen:

Spende (Zu-)Stiftung
Zahlungsempfänger Förderverein Herzzentrum Köln e.V. Stiftung Kölner Herzzentrum
Mittelverwendung Zeitnahe Mittelverwendung des Gesamtbetrages innerhalb von einem Jahr Gestifteter Betrag darf nicht zur Zweckverwirklichung eingesetzt werden.
    Stiftungsvermögen bleibt "ewig" erhalten.
    Zeitnahe Mittelverwendung der Kapitalerträge innerhalb von einem Jahr.
Wirkung der Zahlung Kurzfristige, hohe Wirksamkeit Nachhaltige, langfristige Wirksamkeit
Steuerliche Freibeträge 20 % der Einkünfte oder 1 Million Euro pro Ehegatte, verteilt über zehn Jahre
  4 ‰ der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter 20 % der Einküfte oder
    4 ‰ der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
    Finanzierung kleinerer Projekte
Interessenlage der steuerbegünstigten Einrichtung (e.V. oder Stiftung) Finanzierung dringender, wichtiger, kostenintensiver Projekte Rücklagenbildung für größere Aufgaben
    Fortsetzung von Projekten auch möglich, wenn Spendenaufkommen geringer wird

Stiftung als Erbe

Warum ist eine Testamentsspende sinnvoll?

Eine Testamentsspende...

  • ...gibt die Möglichkeit, auch mit dem letzten Willen Gutes zu tun.
  • ...kommt ohne Abzüge durch die Erbschaftssteuer Menschen zugute.
  • ...hilft, die finanzielle Situation und Förderung von Wissenschaft und Forschung im Kölner Herzzentrum zu verbessern und ermöglicht damit auch in Zukunft schnelle, unbürokratische und politisch unabhängige Hilfe.
  • ...verhindert, dass der Nachlass anonym in der Staatskasse untergeht, falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben.
  • ...kann bei geschickter Verteilung des Erbes dazu beitragen, die Steuerlast für Ihre Nachkommen zu mindern.
  • ...stärkt als Zustiftung das Vermögen der Stiftung Kölner Herzzentrum und die wirtschaftliche Basis des Kölner Herzzentrums auf Dauer.
  • ...macht bei einer testamentarisch errichteten unselbständigen Stiftung den Namen de Erblassers unvergesslich.

Weitere Informationen zur Nachlassregelung zum Ausdruck erhalten Sie in unserer Broschüre.

Information und Hilfe für die Nachlassregelung

Bankverbindung:
bei der Sparkasse KölnBonn
IBAN DE35 3705 0198 1900 8745 44
BIC COLSDE33
Kontonummer 1900874544
BLZ 370 501 98