Spenden
Unterstützen Sie den Förderverein Herzzentrum Köln e.V. mit einer Spende
Die Realisierung seiner vielfältigen Aufgaben, die der Förderverein e.V. rückblickend bereits finanziert hat und zukünftig zu finanzieren beabsichtigt, ist Dank seiner zahlreichen Mitglieder sowie großzügigen Spender erst möglich. Unterstützen auch Sie unsere Aktivitäten für die Gesundheit der Kölner Bürgerinnen und Bürger, z.B. mit einer Spende per Banküberweisung bzw. Ihrer Mitgliedschaft, die nur 30,00 € im Jahr kostet und Ihnen zahlreiche Vorteile bietet.
Spendenkonto
Als gemeinnütziger Verein ist der Verein der Freunde und Förderer des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e.V. bei der Finanzierung und Umsetzung seiner Aufgaben und Projekte ausschließlich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Der Verein verfolgt wissenschaftliche Zwecke. Sie können regelmäßig oder gelegentlich spenden. Falls Sie uns zu festgelegten Zeiten eine bestimmte Spende geben wollen, erteilen Sie uns einfach eine Einzugsermächtigung zum Abbuchen des Betrages von Ihrem Konto.
Der Verein der Freunde und Förderer des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e.V. ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG durch Bescheinigung des Finanzamtes Köln-West, Steuer-Nr. 223/5921/0946, vom 6. Januar 2021 von der Körperschaftssteuer befreit. Bis 200,00 € gilt die Quittung als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über 200,00 € übersenden wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.
Spendenkonto
Verein der Freunde und Förderer des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e.V.
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE89 3705 0198 0038 3829 74
BIC COLSDE33
Konto-Nr. 38382974
BLZ 370 501 98
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Zuwendungsbestätigung des Vereins für Spenden und Mitgliedsbeiträge
(Informationsquelle: "Vereine & Steuern" - Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder)Herausgeber: Finanzministerium des Landes NRW
Der Förderverein Herzzentrum Köln e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Somit können Beitrags- und Spendenzahlungen an den Verein steuerbegünstigt abgesetzt werden. Wenn die Zuwendung 200,00 EUR nicht übersteigt, genügt als Nachweis (anstelle einer förmlichen von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenen Zuwendungsbestätigung) die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Das ist in der Regel der Kontoauszug. Aus dem gehen der Name und die Kontonummer des Spenders, der Name des Spendenempfängers, der zugewendete Betrag und der Buchungstag hervor. Auf dem Kontoauszug stehen jedoch nicht die erforderlichen Angaben über die Steuerbegünstigung des Vereins und die von dem Verein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke.
Gerne senden wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck mit den notwendigen Angaben auf Anfrage zu (Förderverein Herzzentrum Köln e.V. Ellen Kretschmann-Kandel 02241 973 50 60).
Um dem ehrenamtlichen Schatzmeister die Arbeit zu erleichtern und um Portokosten einzusparen, bitten wir Sie, den Kontoauszug zusammen mit diesem Vordruck beim Finanzamt einzureichen.